Haushalt & Alltag im Griff
Anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI –
mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.
Für Pflegebedürftige in Frankfurt am Main – persönlich, nah & zuverlässig

Wer hat Anspruch auf Alltagshilfe?
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen und Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann – z. B. beim Einkaufen, im Haushalt oder bei alltäglichen Erledigungen.
Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und kann angespart werden, wenn er nicht sofort genutzt wird. Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.
Unser Angebot gilt ausschließlich für Pflegebedürftige mit Wohnsitz in Frankfurt am Main.
Sie möchten wissen, wie Sie den Betrag nutzen können – und wofür genau?
Unsere Leistungen im Überblick
Individuelle Unterstützung im Alltag – genau da, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe
Wir unterstützen Sie bei haushaltsnahen Aufgaben, unter anderem bei:
- Reinigung und Pflege der Wohnräume
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Sortieren)
- Müllentsorgung
- Einkäufen von Lebensmitteln und Haushaltsbedarf
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten nach Wunsch

Alltagsbegleitung
Wir begleiten Sie sicher und zuverlässig zu wichtigen Terminen, unter anderem bei:
- Arztbesuchen
- Behördengängen (z. B. Bürgeramt, Rentenstelle)
- Terminen bei Krankenkassen oder Pflegeberatung
- Apothekenbesuchen

Organisation des Alltags
Wir helfen dabei, den Alltag zu strukturieren und wichtige Aufgaben im Blick zu behalten, unter anderem durch:
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Erinnerungen an Termine
- Hilfe bei der Planung von Einkäufen oder Wochenabläufen
- Unterstützung bei Schriftverkehr oder Formularen
So einfach geht’s: In 3 Schritten zur Alltagshilfe
Wir übernehmen die Bürokratie – Sie bekommen die Unterstützung, die Sie brauchen.
Kontakt
aufnehmen
Sie rufen uns an oder schreiben uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Telefon: 069 175 235 52
mail: info@alltagsbruecke.de
Bedarf & Anspruch klären
Gemeinsam prüfen wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Unterstützung
beginnt
Unsere Alltagshelfer:innen kommen zuverlässig zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie individuell.
Persönlich. Empathisch. Verlässlich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben Fragen, möchten sich beraten lassen oder direkt Unterstützung anfragen?
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
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069 175 235 52
Häufige Fragen – schnell erklärt
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen und die Abrechnung über die Pflegekasse.
Wer hat Anspruch auf Ihre Alltagshilfe?
Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die in ihrem Zuhause leben und Unterstützung im Alltag benötigen, haben Anspruch auf unsere Leistungen. Diese werden im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45a SGB XI von der Pflegekasse finanziert.
Was kostet mich die Alltagshilfe?
Für Sie sind unsere Leistungen kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Dies geschieht über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Gut zu wissen: Wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und Ihre Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, können wir die Kosten auch über einen Umwandlungsanspruch decken – so steht Ihnen oft ein deutlich höheres Budget zur Verfügung.
Welche Leistungen bieten Sie genau an?
Unser Schwerpunkt liegt auf umfassender Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag erleichtert. Das beinhaltet alle notwendigen Aufgaben rund ums Haus: von der Reinigung der Wohnräume über das Waschen und Bügeln der Wäsche bis hin zur Erledigung Ihrer Einkäufe. So schaffen wir Ordnung und Struktur, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Wichtig: Wir sind ein Dienstleister für Haushaltshilfe und bieten keine medizinische oder grundpflegerische Versorgung an.
Wie funktioniert die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse?
Ganz einfach: Wir unterstützen Sie von Anfang an! Zuerst klären wir gemeinsam Ihren Bedarf. Dann übernehmen wir die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um keine Bürokratie kümmern. So erhalten Sie die benötigte Unterstützung ohne Vorkasse und ohne Papierkram.
Was passiert, wenn ich meinen Entlastungsbetrag nicht voll nutze?
Nicht genutzte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort. Sie können die angesparten Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Anspruch für das Vorjahr.
In welchen Gebieten bieten Sie Ihre Leistungen an?
Aktuell sind wir ausschließlich in Frankfurt am Main für Sie im Einsatz. Wir kommen gerne direkt zu Ihnen nach Hause.
Wie sind Ihre Alltagshelfer:innen angestellt?
Unsere Alltagshelfer:innen sind bei uns fest angestellt oder auf Minijob-Basis beschäftigt. Sie sind sozialversichert, umfassend geschult und erhalten regelmäßige Fortbildungen. So gewährleisten wir Qualität und Zuverlässigkeit für Sie.
Wie viele Stunden Unterstützung kann ich erhalten?
Die genaue Stundenzahl richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem verfügbaren Budget aus dem Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sowie gegebenenfalls dem Umwandlungsanspruch aus Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Gerne besprechen wir dies in einem persönlichen Beratungsgespräch, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Wie werden Termine und Einsätze koordiniert?
Die anfängliche Koordination der Einsätze besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Nach dem ersten Kontakt wird Ihr fester Alltagshelfer:in die Terminplanung und die genauen Aufgaben direkt mit Ihnen abstimmen, um eine reibungslose und persönliche Betreuung zu gewährleisten.
Habe ich immer denselben Alltagshelfer:in?
Unser Ziel ist es, Ihnen eine feste Bezugsperson zur Seite zu stellen. Wir wissen, wie wichtig Kontinuität und Vertrauen sind. Sofern möglich, wird immer derselbe Alltagshelfer:in zu Ihnen kommen. Nur bei Urlaub oder Krankheit stellen wir Ihnen eine sorgfältig ausgewählte Vertretung zur Verfügung.
Was passiert, wenn mein Alltagshelfer:in Urlaub hat oder krank ist?
Wir legen Wert auf Kontinuität in der Betreuung. Sollte Ihr fester Alltagshelfer:in einmal im Urlaub oder krankheitsbedingt ausfallen, informieren wir Sie frühzeitig. Wir bemühen uns dann, Ihnen eine geeignete Vertretung zu organisieren, um die Versorgung nahtlos fortzusetzen.
Gibt es Kündigungsfristen für die Alltagshilfe?
Wir legen Wert auf Flexibilität und Vertrauen. Unsere Dienstleistungsvereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt.
Werden Sie Teil von Alltagsbrücke
Sie möchten Menschen im Alltag unterstützen und dabei Teil eines herzlichen, verlässlichen Teams sein?
Bei Alltagsbrücke bieten wir Ihnen eine sinnvolle Tätigkeit, faire Arbeitsbedingungen und echte Wertschätzung.
Ob als Quereinsteiger:in, mit Vorerfahrung oder mit Herz für Hilfe im Alltag – wir freuen uns auf Sie!
Was wir bieten:
Faire Bezahlung
Leistungsgerecht und zuverlässig
Flexible Arbeitszeiten
Ideal auch für Wiedereinsteiger:innen oder Teilzeit
Einarbeitung & Schulung
Wir machen Sie fit für den Alltagseinsatz
Menschliches Arbeitsklima
Ein Team, das zusammenhält